§ 1 Gegenstand
(1) Diese Vertragsbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Keymaster Pro (nachfolgend „Vermittler"), wenn der Kunde bei seiner Bestellung die kostenlose Zusatzleistung „Programmierservice" auswählt.
(2) Der Programmierservice ist eine kostenlose Vermittlungsleistung: Der Vermittler stellt den Programmierauftrag anonymisiert selbständigen Servicepartnern (nachfolgend „Partner") in der Region des Kunden zur Verfügung. Die Partner geben unverbindliche Angebote für die Programmierung des bestellten Schlüssels am Fahrzeug ab.
(3) Der Vertrag über die Durchführung der Programmierung kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem vom Kunden ausgewählten Partner zustande. Der Vermittler wird nicht Vertragspartner der Programmierleistung. Für die Vermittlung selbst entstehen dem Kunden keine Kosten.
§ 2 Angebote und Auswahl
(1) Nach Zahlungseingang erhält der Kunde per E-Mail einen Link zu einer persönlichen Übersicht. Dort machen ihm Partner aus seiner Region Angebote. Angezeigt werden je Angebot der Preis (wahlweise für die Programmierung beim Partner vor Ort und/oder mit Anfahrt zum Kunden) sowie die ungefähre Entfernung und eine Bewertung des Partners – zunächst ohne Nennung der Partneridentität.
(2) Die Partner können ihre Angebote innerhalb eines festgelegten Zeitraums (Angebotsfrist) abgeben. Der Kunde kann jederzeit – auch schon vor Ablauf der Angebotsfrist – ein Angebot annehmen. Mit der Annahme endet der Vermittlungsvorgang; weitere Partner können den Auftrag danach nicht mehr sehen.
(3) Ein Anspruch auf Zustandekommen eines Angebots oder auf eine bestimmte Anzahl von Angeboten besteht nicht. Geht kein Angebot ein, informiert der Vermittler den Kunden; dem Kunden entstehen dadurch keine Kosten.
§ 3 Preis und Zahlung der Programmierung
(1) Den Preis für die Programmierung bestimmt der jeweilige Partner mit seinem Angebot. Mit der Annahme eines Angebots durch den Kunden gilt dieser Preis als zwischen Kunde und Partner vereinbart.
(2) Die Zahlung der Programmierleistung erfolgt unmittelbar zwischen Kunde und Partner. Der Vermittler ist an dieser Zahlung nicht beteiligt.
(3) Zusatzaufwände, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. nicht zugängliches Fahrzeug, fehlende Fahrzeugpapiere, ein nicht zum Fahrzeug passender, nicht über den Vermittler bezogener Schlüssel), können vom Partner gesondert berechnet werden.
§ 4 Datenweitergabe (DSGVO)
(1) Während der Angebotsphase werden dem Partner keine personenbezogenen Daten des Kunden angezeigt – lediglich das Fahrzeug und die ungefähre Entfernung.
(2) Erst mit der Annahme eines Angebots gibt der Vermittler dem ausgewählten Partner die zur Terminvereinbarung erforderlichen Kontaktdaten des Kunden weiter: Name, Telefonnummer, Straße (ohne Hausnummer), Postleitzahl und Ort. Weitergehende Daten (insbesondere die genaue Hausnummer, E-Mail-Adresse und Zahlungsdaten) werden nicht übermittelt. Umgekehrt erhält der Kunde die Kontaktdaten des ausgewählten Partners.
(3) Der Partner ist hinsichtlich der ihm übermittelten Daten eigenständig Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Die Datenweitergabe erfolgt zur Durchführung des zwischen Kunde und Partner geschlossenen Vertrags.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort zugänglich ist und er berechtigt ist, Arbeiten am Fahrzeug durchführen zu lassen.
(2) Der Kunde hält zum Termin den gelieferten Schlüssel sowie einen Berechtigungsnachweis (z. B. Fahrzeugschein) bereit.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
(1) Für die ordnungsgemäße Durchführung der Programmierung haftet der Partner nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Der Vermittler haftet im Rahmen der kostenlosen Vermittlungsleistung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in letzterem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
(3) Die Programmierbarkeit hängt von Fahrzeugtyp, Baujahr und Zustand der Fahrzeugelektronik ab. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bezüglich des gekauften Schlüssels bleiben unberührt.
§ 7 Widerruf
Für Verbraucher gilt die Widerrufsbelehrung des Vermittlers für den gekauften Schlüssel. Die Vermittlung selbst ist unentgeltlich.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.